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AGB`s
partycardköln
Die Allgemeine Geschäftsbedingungen für die partycardköln
  1. Die Firma partycardköln stellt ihren Kunden die „partycardköln“ (nachfolgend: Karte) als Vorteilskarte zur Verfügung. Diese ermöglicht den Kunden, bei Angebotspartnern der Firma parycardberlin Vorteile gegenüber dem normalen Angebot der Angebotspartner durch Vorlegen der partycard zu erhalten. Die nachfolgenden AGB ergänzen das Vertragsverhältnis zwischen Kunden und partycardköln sowie Kunden und Angebotspartner.

  2. Die partycardköln kostet jährlich 20,00 Euro inkl. MwSt. Der Versand sowie die Personalisierung kosten zusätzlich 2,95 Euro inkl. MwSt. Die partycard wird spätestens nach 3 Jahren erneuert.

  3. Die partycardköln bemüht sich im Interesse ihrer Kunden, den derzeitigen attraktiven Bestand von Partnerunternehmen und Vorteilsangeboten zu halten und auszubauen. Dabei können sich immer wieder – auch kurzfristige – Änderungen des Angebots ergeben. Die dauerhafte Bereitstellung konkreter einzelner Vorteilsmöglichkeiten ist nicht geschuldet. Die Vorteile beziehen sich in aller Regel nicht auf Live- und Sonderveranstaltungen. Ebenso können sich Nutzungsbedingungen der einzelnen Angebote kurzfristig ändern. partycardköln will die Attraktivität des Angebotes jedoch nach Möglichkeit ständig erhöhen und den aktuellen Stand des Angebotes zeitnah im Internet veröffentlichen.

  4. An den durch die Karte veranlassten Vertragsschlüssen zwischen Kunden und Angebotspartnern ist die partycardköln nur insoweit beteiligt, als die Kunden durch die Vorlegung der Karte einen Vorteil erlangen können. Erfüllungs- oder sonstige vertragliche und auch außervertragliche Ansprüche gelten naturgemäß nur im Verhältnis zwischen Kunden und Angebotspartner und werden hiermit, soweit sie dennoch gegen die partycardköln geltend gemacht werden sollen, ausgeschlossen. Auch für die Richtigkeit der werblichen Beschreibungen der Angebote der Angebotspartner – selbst wenn die partycardköln sie in ihren Unterlagen weitergibt - steht die partycardköln nicht ein, da diese durch die partycardköln vom Angebotspartner ohne eigene Prüfung übernommen werden, ebensowenig für Mängel, Sorgfaltspflichtverletzungen, nicht ausreichende Verfügbarkeit und so weiter durch die Angebotspartner. Die Angebotspartner oder ihre Mitarbeiter sind nicht berechtigt, weitergehende Zusagen mit Wirkung für partycardköln zu machen. Auch die Haftung für ein Fehlverhalten der partycardköln und ihrer Mitarbeiter ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln beschränkt.

  5. Das Haus- und Türrecht liegt beim Angebotspartner. Alle Streitigkeiten in diesem Zusammenhang, auch das typische Zurückweisungsrisiko durch eine mit dem eigenen Erscheinungsbild inkompatible „door policy“, sind allein zwischen dem Kunden und dem Angebotspartner auszutragen. Die partycardköln gewährt nicht den Einlass, sondern nur die Vergünstigung nach Passieren der Tür.

  6. Das Eigentum an der Karte geht nicht auf den Kunden über, sondern verbleibt bei der partycardköln. Der Kunde bezahlt dafür, die Karte für ein Jahr nutzen zu können. Diese Laufzeit verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn nicht 6 Wochen vor Ablauf der jeweils aktuellen Jahresfrist von einer Seite schriftlich gekündigt wird.

  7. Bei Verlust der Karte wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro für die Ausstellung einer neuen Karte fällig. Dieser Betrag kann in jährlichen Schritten der Entwicklung der Kosten angepasst werden.

  8. Die Karte ist nicht übertragbar.

  9. Partycard-Mitglieder erhalten von uns kostenlose Informationen über e-mail und gelegentlich über SMS bezüglich der angesagtesten Events sowie Angebotserweiterungen unserer Partner bzw. Akzeptanzstellen. Die e-mail-Adresse oder Handynummer kann jeder Zeit über das selbstvergebene Passwort bei der Anmeldung im eigenen Profil wieder aus- oder eingetragen werden. Sollte man das Passwort vergessen haben bzw. technisch nicht funktionieren, dann bitte einfach bei uns unter 030 - 28 88 43 60 melden.

  10. Sie haben das Recht Ihre Bestellung innerhalb der ersten 14 Tage, ab Erhalt der partycard, schriftlich zu widerrufen. Da die partycard individuell personalisiert werden muss und danach nicht mehr für andere nutzbar ist, entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro.

  11. Nach Kündigung bzw. Beendigung des Vertrages (auch bei Widerruf), muss die Karte umgehend an partycardköln zurückgeschickt werden. Sollte nach erhalt einer Mahnung wegen Nichterfüllung, 14 Tagen keine Reaktion oder Rücksendung erfolgen, behält sich partycardköln eine Entschädigungsforderung in Höhe von 50,00 Euro vor, wenn der Schuldner nicht nachweisen kann, dass er die partycard verloren hat oder sie im gestohlen wurde (Nachweis z.B. durch Kopie einer Anzeige bei der Polizei).

  12. Bei Nutzung der Karte kann grundsätzlich die Vorlage des Personalausweises zur Überprüfung der Berechtigung auch von Mitarbeitern der Angebotsunternehmen verlangt und zur Voraussetzung gemacht werden. Bei Missbrauch der Karte kann diese eingezogen werden. Berechtigt hierzu sind alle Mitarbeiter von partycardköln und der Angebotspartner. Eine Rückerstattung, ein kostenloser Ersatz oder eine anderweitige Ersatzleistung – auch für die entgangene Möglichkeit der Nutzung im Rest der Laufzeit - sind nicht vorgesehen. In einem solchen Fall behält sich partycardköln die Stellung einer Strafanzeige ausdrücklich vor.

  13. Jeder Nachdruck, jede Art von Speicherung –auch in elektronischen Dateien und Datenbanken, jede andere – auch auszugsweise – Wiedergabe oder die Nachahmung einschließlich der Entnahme von Abbildung aus Unterlagen der partycardköln ist nicht gestattet. „partycard“ ist ein eingetragenes deutsches und europäisches Markenzeichen.

  14. Höchstgrenze für eine Erstattung aus welchem Grund auch immer ist, soweit eine Erstattung nicht von vorneherein ausgeschlossen ist, die anteilige Erstattung des Kartenpreises für den Rest des Jahres bzw. den geschätzten Anteil des betroffenen Angebotes am Gesamtangebot.

  15. Sollten Bestandteile dieser AGB ungültig sein oder werden, so bleiben die anderen Punkte davon unberührt. Die partycardköln wird den ungültigen Punkt durch einen Punkt ersetzen, der dem ungültigen wirtschaftlich und rechtlich dem Sinn nach entspricht.
Stand: 16.03.2007

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